AWO GSD: Insolvenz in Eigenverwaltung bestätigt - „Wir wollen Belegschaft zusammenhalten“

21.04.2015

Hannover. Nach dem die AWO Gesundheitsdienste gGmbH gestern beantragt hat, ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zu eröffnen, wurden heute die entsprechenden Beschlüsse des Amtsgerichts Hannover gefasst. Als vorläufiger Sachwalter fungiert Manuel Sack, Fachanwalt für Insolvenzrecht aus Hannover, Dr. Rainer Eckert wurde zur Begleitung der Eigenverwaltung als Generalbevollmächtigter bestellt.

Dr. Rainer Eckert erläutert: „Wir streben eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens für den 1. August 2015 an. Die Geschäftsleitung bleibt im Amt. Unser erstes Augenmerk liegt jetzt auf der Information der Beschäftigten, aller Entscheidungsträger, der lokalen Politik, der Kostenträger usw.“

Mitarbeiterinformationsveranstaltungen fanden heute in Bad Münder in der Deister-Süntel-Klinik statt und werden im Laufe des Mittwoch in Hann. Münden im Nephrologischen Zentrum und im Krankenhaus Hann. Münden (KHM) fortgesetzt.

Dr. Eckert sagte weiter: „Alle Betriebe laufen planmäßig und störungsfrei weiter, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten wie immer mit Engagement und Herz, unsere Patienten müssen sich in keiner Weise beunruhigen. Uns ist es wichtig, dass wir alle Beschäftigen mitnehmen und die Belegschaft zusammenhalten. Das wollen wir gemeinsam versuchen und wieder neues Vertrauen aufbauen.“

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