Gläubigerversammlung der ct creative talent GmbH bestätigt Thomas Kühn als Insolvenzverwalter

04.02.2015


  • Thomas Kühn als Insolvenzverwalter bestätigt, Verzicht auf die Einrichtung eines Gläubigerausschusses
  • Geschäftsbetrieb des insolventen Konzertveranstalters bleibt geschlossen
  • Insolvenzverfahren kann nach Einschätzung des Insolvenzverwalters wegen großer Komplexität bis ins Jahr 2018 andauern

Berlin, 4. Februar 2015. Am 3. Februar trat vor dem Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg die erste Gläubigerversammlung der ct creative talent GmbH zusammen. Einstimmig bestätigten die anwesenden Stimmberechtigten den Berliner Rechtsanwalt Thomas Kühn als Insolvenzverwalter des zahlungsunfähigen Konzertveranstaltungsunternehmens und verzichteten auf die Einrichtung eines Gläubigerausschusses.

Das Gericht beantragte außerdem, dass der Geschäftsbetrieb des insolventen Unternehmens geschlossen bleibt. Alle anwesenden Gläubiger stimmten für den Antrag.

Zuvor hatte Kühn in seinem Bericht zur Gläubigerversammlung einen Überblick über die Lage des Unternehmens und die umgesetzten Maßnahmen gegeben. Von rund 6.000 Gläubigern hätten bislang 3.053 Gläubiger Forderungen angemeldet. Insgesamt lasteten etwa 6 Millionen Euro an Verbindlichkeiten auf dem Unternehmen. Im schlechtesten Fall würde das für die Gläubiger des Unternehmens bedeuten, nur knapp zwei Prozent ihrer Forderungen zurückzuerhalten.

„Diese Insolvenzquote von 2 Prozent kann deutlich erhöht werden, wenn Rückzahlungsansprüche wegen der Konzertausfälle (Backstreet Boys und Kylie Minogue) und Zahlungen der ct creative talent zurückgeholt werden könnten. Das ist in diesem Verfahren sehr wahrscheinlich“, erläutert Kühn. Es gebe zahlreiche Hinweise auf sogenannte Anfechtungsansprüche zugunsten der Insolvenzmasse. Angesichts der Komplexität des Verfahrens könne dies allerdings einen Zeitraum bis ins Jahr 2018 in Anspruch nehmen.

Hintergrund

Am 11. September 2014 hatte der Konzertveranstalter ct creative talent beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Konzertabsagen, unter anderem von Backstreet Boys und Kylie Minogue sowie niedrige Kartenvorverkaufszahlen hatten bei dem mittelständischen Veranstaltungsunternehmen wirtschaftliche Verluste verursacht und damit die drohende Zahlungsunfähigkeit herbeigeführt.

Das Insolvenzverfahren wird unter dem Aktenzeichen 36c IN 4093/14 beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg geführt. Sämtliche Pressemitteilungen seit Insolvenzantrag: http://www.creative-talent.net/

Über Kanzlei und Verwalter

Thomas Kühn ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzecht für die die Kanzlei Brinkmann & Partner in Berlin tätig. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Münster und gehört den führenden insolvenzrechtlichen Fachvereinigungen an.

Die wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei Brinkmann & Partner Partnerschaftsgesellschaft ist spezialisiert auf Restrukturierungen, Sanierungen und Unternehmenstransaktionen sowie Steuern und Immobilien. Mit über 20 Verwaltern, insgesamt rund 350 Mitarbeitern und 32 Standorten gehört sie zu den größten deutschen Insolvenzverwalterkanzleien.


Pressesprecher des Insolvenzverwalters

Alexander Schmidt
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