RENA GmbH i.I.: Zweite Abschlagsverteilung auf die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen; Abschlagszahlung auf die Anleihen (ISIN DE000A1E8W96 und ISIN DE000A1TNHG1)

06.07.2017


Gütenbach, 5. Juli 2017:



1.    Zweite Abschlagsverteilung an die Gläubiger im Insolvenzverfahren


Im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der RENA GmbH i.I. erfolgt, nachdem im Januar 2016 bereits eine erste Abschlagsverteilung in Höhe von 4,64% stattgefunden hat,  Anfang Juli 2017 eine zweite Abschlagsverteilung auf die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen. Der für die zweite Abschlagsverteilung zur Verfügung stehende Betrag beläuft sich auf € 10.200.000.

Nach Ablauf der Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO steht nun die auf die im Rahmen der zweiten Abschlagsverteilung zu berücksichtigenden Forderungen entfallende Quote endgültig fest. Diese beträgt 4,163 % und entspricht damit der in der Pressemitteilung vom 2. März 2017 avisierten Quote.

2.    Auszahlung an die Anleihegläubiger

Damit stehen auch die Auszahlungsbeträge fest, die bei der zweiten Abschlagsverteilung auf die beiden von der RENA GmbH i.I. vorinsolvenzlich emittierten Anleihen (ISIN DE000A1E8W96 und ISIN DE000A1TNHG1) entfallen:

  • Die Zahlungen betragen für die erste Anleihe 10/15 (ISIN DE000A1E8W96) € 42,95 je Teilschuldverschreibung. Hiervon entfallen je Teilschuldverschreibung € 41,61 auf die Hauptforderung und € 1,34 auf die Zinsen.

  • Die Zahlungen betragen für die zweite Anleihe 13/18 (ISIN DE000A1TNHG1) € 44,66 je Teilschuldverschreibung. Hiervon entfallen je Teilschuldverschreibung € 41,61 auf die Hauptforderung und € 3,05 auf die Zinsen.

Die Auszahlung durch die Zahlstelle an die Anleihegläubiger über das System der Clearstream Banking AG ist für den 7. Juli 2017 vorgesehen. Die Auszahlung erfolgt dabei auf die Bestände vom 13. Juli 2017 mit Valuta 14. Juli 2017.

Dies hat für den Nominalbetrag der Teilschuldverschreibungen unter Beibehaltung der bisherigen wertpapierrechtlichen Kennungen folgende Auswirkungen:

Anleihe 1 (ISIN DE000A1E8W96)
Bisheriger Nennbetrag pro Stück: € 953,59
Höhe der Teiltilgung pro Stück: € 41,61
Zukünftiger Nennbetrag pro Stück nach Teiltilgung: € 911,98

Anleihe 2 (ISIN DE000A1TNHG1)
Bisheriger Nennbetrag pro Stück: € 953,60
Höhe der Teiltilgung pro Stück: € 41,61
Zukünftiger Nennbetrag pro Stück nach Teiltilgung: € 911,99

Die Abweichung bezüglich der Ausschüttungsbeträge auf die Zinsforderungen beider Anleihen ist begründet in der höheren Zinsforderung der Anleihegläubiger der zweiten Anleihe gegenüber jener der Anleihegläubiger der ersten Anleihe. Die höheren Zinsforderungen resultieren wiederum aus dem höheren Zinssatz der zweiten Anleihe und der unterschiedlichen Zinstermine im Verhältnis zum Tag der Insolvenzeröffnung.



3.    Insgesamt erwartete Insolvenzquote; Verfahrensabschluss

Zum derzeitigen Zeitpunkt kann noch keine endgültige Abschätzung der zu erwartenden Insolvenzquote abgegeben werden. Die Schlussverteilung kann nach derzeitigem Verfahrensstand voraussichtlich frühestens im Jahr 2018 erfolgen, ist allerdings u.a. abhängig vom Abschluss bestimmter noch zu führender Rechtsstreitigkeiten.



4.    Ansprechpartner

Für Fragen in Zusammenhang mit der zweiten Abschlagsverteilung stehen die folgenden Ansprechpartner zur Verfügung:


Für die Gläubiger der Anleihe 1 (ISIN DE000A1E8W96):

Thor Schifffahrtsgesellschaft mbH Member of One Square Advisors Group
Theatinerstrasse 36
D-80333 München

E-mail: rena@onesquareadvisors.com


Für die Gläubiger der Anleihe 2 (ISIN DE000A1TNHG1):

Herr Rechtsanwalt Daniel Kamke
CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB
Breite Straße 3
40213 Düsseldorf

E-Mail: rena@cms-hs.com


Für die übrigen Gläubiger (bspw. aus Warenlieferungen, Dienstleistungen):

Insolvenzsachbearbeitung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der RENA GmbH in Eigenverwaltung

Montag bis Freitag jeweils 9:00–12:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr
unter folgender Telefonnummer: +49 (0)6242 / 9124484