Arbeitsrecht
Eine besondere Spezialisierung besteht für den Bereich Arbeitsrecht.
BRINKMANN & PARTNER bietet für Arbeitnehmer und Unternehmen eine umfassende Beratung im Individual- und Kollektivarbeitsrecht an.
Der fortlaufende Wandel im Arbeitsrecht durch Rechtsprechung und Gesetzgebung stellt besondere Anforderungen an eine erfolgreiche Mandatsbetreuung und setzt erhebliche Erfahrung und eine ständige Fortbildung voraus. Bei B&P stehen Ihnen Partner und Mitarbeiter mit langjähriger Berufserfahrung zur Seite.
Gerade die strategische Unterstützung vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist von zentraler Bedeutung. Dies gilt sowohl für die Vorbereitung bzw. die Abwehr von arbeitsrechtlichen Einzelmaßnahmen als auch für die arbeitsrechtliche Umsetzung und Begleitung von Sanierungen und Umstrukturierungen von Betrieben, Unternehmen und Konzernen.
Betriebsänderungen haben regelmäßig auch betriebswirtschaftliche und gesellschaftsrechtliche Bezugspunkte. Insoweit hat sich bei B&P die interdisziplinäre Teambildung bewährt, was eine zügige und praxisorientierte Lösung der arbeitsrechtlichen Aufgabenstellungen gewährleistet.
Beratungsschwerpunkt ist dabei die arbeitsrechtliche Vorbereitung von Unternehmerentscheidungen und deren anschließende Umsetzung in Verhandlungen mit Tarifvertragsparteien bzw. Betriebsräten beispielsweise über Interessenausgleich und Sozialpläne.
Die Prozessführung vor den Arbeitsgerichten wird von Ihren Beratern bei B&P ebenso übernommen wie außergerichtliche Vergleichsverhandlungen.
BRINKMANN & PARTNER kann hier auf eine langjährige und erfolgreiche Beratung von Unternehmen zurückblicken.