Erb- und Stiftungsrecht

Das Erbrecht hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Diese Bedeutung wird weiter zunehmen angesichts des steigenden Umfangs der zu übertragenden Vermögen.

Im Mittelpunkt der erbrechtlichen Beratung stehen Verfügungen von Todes wegen und die vorweggenommene Erbfolge, also die unentgeltliche Übertragung von Vermögenswerten schon zu Lebzeiten. Von besonderer Bedeutung ist insofern die umfassende Beratung bei der Unternehmensnachfolge. Gerade hier ist auch die Stiftung als mögliches Gestaltungselement in die Betrachtung einzubeziehen.

Ohne begleitende steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung ist die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen und Schenkungen praktisch nicht möglich. Hier bewährt sich erneut das Konzept von BRINKMANN & PARTNER: Rechtliche, steuerliche und konzeptionelle Beratung werden aus einer Hand angeboten.






Unsere Mitarbeiter im Schwerpunkt Erb- und Stiftungsrecht:


Alphabetische Mitarbeiterübersicht [Suchbegriffe: Erb- und Stiftungsrecht, ]



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