Immobilienrecht
Brinkmann & Partner bietet seit Jahren eine umfassende Beratung im Immobilienrecht an. Unsere Tätigkeit erstreckt sich dabei zum einen auf Fragen aus dem allgemeinen Grundstücksrecht einschließlich der Besonderheiten des Erbbaurechts. Dabei wirken wir bei der Ausarbeitung und Gestaltung von Verträgen mit, begleiten Verhandlungen bis zur notariellen Beurkundung und vertreten die Interessen unserer Mandanten in der Vertragsabwicklung außergerichtlich und gerichtlich. Unser Beratungsangebot reicht hier von der Behandlung von Einzelfragen zur Entwicklung von Grundstücken bis hin zur Unterstützung komplexer Erwerbsvorgänge.Andererseits erstreckt sich die immobilienrechtliche Beratung von Brinkmann & Partner natürlich auch auf die Bereiche des Miet- und Wohnungseigentumsrechtes, wobei das gewerbliche Mietrecht einen Schwerpunkt bildet. Auch hier sind vertragsgestaltende Problemlösungen ebenso Gegenstand unserer Tätigkeit wie die Durchsetzung der Mandanteninteressen bei Streitigkeiten in der Vertragsabwicklung und/ oder- beendigung.
Schließlich bietet Brinkmann & Partner eine umfassende Beratung in allen Fragen des Maklerrechtes.