Kapitalmarktrecht
Zur Begleitung von Börsengängen unserer Mandanten bieten wir umfassende Dienstleitungen von der kapitalmarktgerechten Strukturierung der Gesellschaft bis zu deren Platzierung und darüber hinaus.In der Vorbereitungsphase bildet die Beratung bei Gründung bzw. Umwandlung der Gesellschaft einen wesentlichen Beratungsschwerpunkt. In dieser Phase unterstützen wir unsere Mandanten gleichermaßen bei der kapitalmarktgerechten Strukturierung der Gesellschaft wie bei der Wahrung ihrer Stellung als Altgesellschafter und der Gestaltung der Aktionärsstruktur auch unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte. Die Erarbeitung der notwendigen Satzungen, Verträge und Beschlüsse ist selbstverständlicher Bestandteil unserer Leistungen.
In der Platzierungsphase umfasst das Leistungsspektrum von Brinkmann & Partner die Unterstützung bei der Auswahl und Mandatierung von Banken und Beratern, den Entwurf und die Verhandlung der notwendigen Verträge, die Vorbereitung und Unterstützung der Due Diligence sowie die Erarbeitung der Platzierungsdokumente.
Nach der Börseneinführung begleiten wir unsere Mandanten in allen rechtlichen Angelegenheiten, die sich aus der Börsennotierung ergeben, namentlich hinsichtlich der Erfüllung der Pflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz, den aktienrechtlichen Anforderungen an börsennotierten Gesellschaften, in Fragen der Corporate Governance sowie ggfs. in Fragen des Wertpapierübernahmesrechts.
Ferner umfasst die Beratung börsennotierte Gesellschaften, deren Begleitung bei Organ- und Gremienbeschlüssen, Kapitalmaßnahmen und Satzungsänderungen.