Amtsgericht Bielefeld eröffnet das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dr. Thomas Middelhoff und bestellt Dr. Thorsten Fuest zum Insolvenzverwalter

03.07.2015

Amtsgericht Bielefeld eröffnet das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dr. Thomas Middelhoff und bestellt Dr. Thorsten Fuest zum Insolvenzverwalter

Das Amtsgericht Bielefeld hat heute das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dr. Thomas Middelhoff eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Thorsten Fuest aus der Bielefelder Kanzlei Brinkmann & Partner zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Verfahrenseröffnung erfolgte auf der Grundlage eines Eigenantrags (Amtsgericht Bielefeld, 43 IN 250/15).

Dr. Thorsten Fuest, Fachanwalt für Insolvenzrecht, erklärt: „Die Eröffnung des Verfahrens bedeutet, dass ich im weiteren Verlauf das pfändbare Vermögen des Insolvenzschuldners verwerten und den um Kosten bereinigten Erlös an die Gläubiger verteilen werde. Für Dr. Middelhoff bietet das Verfahren zugleich die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung.“ Die Insolvenzordnung sieht vor, dass ein Schuldner nach Ablauf von fünf Jahren nach der Verfahrenseröffnung die Restschuldbefreiung erlangen kann. Im Fall der Befriedigung von mindestens 35 Prozent der Insolvenzforderungen ist eine Verkürzung auf drei Jahre vorgesehen. Abweichend davon kann der Schuldner im Wege eines Insolvenzplans, der den Gläubigern eine bessere Befriedigung ermöglicht, die vorzeitige Restschuldbefreiung erlangen.

In den kommenden Monaten wird die Arbeit des Insolvenzverwalters u. a. die folgenden Punkte umfassen:

  • Das bereits bekannte Vermögen des Dr. Middelhoff wird liquidiert.
  • Zurzeit streitige Vermögensverfügungen und Ansprüche werden juristisch bewertet, gegebenenfalls werden gerichtliche Entscheidungen herbeigeführt.       
  • Die Ermittlung unklarer Sachverhalte wird fortgesetzt, so dass eine rechtliche Einschätzung erfolgen kann. Der Verwalter erwartet hier eine äußerst aufwändige Ermittlungsarbeit.

„Sämtliche derzeit bekannten Gläubiger werden Unterlagen aus meinem Büro erhalten, so dass sie ihre Forderungen bei mir anmelden können“, sagt Dr. Thorsten Fuest. Die Prüfung der Forderungen wird am 21. September 2015 im Amtsgericht Bielefeld erfolgen. Dieser Termin ist nicht öffentlich.

Bielefeld, 3. Juli 2015


Über Brinkmann &Partner:
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