Insolvenzverfahren über das Vermögen der KARLIE Group GmbH

19.04.2017

Insolvenzverfahren über das Vermögen der KARLIE Group GmbH
Amtsgericht – Insolvenzgericht – Paderborn (2 IE 2/16)

Bis zu EUR 30.000.000,00
6,75 % / 5 % Schuldverschreibungen 2013/(2018) 2021
der KARLIE Group GmbH
ISIN: DE000A1TNG90 / WKN: A1TNG9
„Unternehmensanleihe 2013“

Erfolgte Anleihegläubigerversammlung nach § 19 Abs. 2 SchVG


Über das Vermögen der KARLIE Group GmbH wurde am 10.04.2017, 14:50 Uhr das Insolvenzvefahren als Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO eröffnet (Amtsgericht Paderborn, Az.: 2 IE 2/16) und die Eigenverwaltung angeordnet. Herr Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner (Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5,60528 Frankfurt am Main) wurde zum Sachwalter bestellt. Den der Sachwaltung zu Grunde liegenden Beschluss des Amtsgerichts Paderborn als zuständiges Insolvenzgericht finden Sie hier [Beschluss].

Das Schuldverschreibungsgesetz sieht vor, dass das Insolvenzgericht nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Emittenten von bestimmten Inhaberschuldverschreibungen eine Präsenz-Anleihegläubigerversammlung zu dem Zweck der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters einzuberufen hat, wenn ein gemeinsamer Vertreter zuvor nicht bestellt wurde, § 19 Abs. 2 S. 2 SchVG. Bei der KARLIE Group GmbH handelt es sich um eine solche Emittentin. Für die eingangs genannte Unternehmensanleihe 2013 besteht bislang kein gemeinsamer Vertreter. Vor diesem Hintergrund hat das Insolvenzgericht am 12.04.2017 (www.insolvenzbekanntmachungen.de) die Einladung zu der nach dem SchVG angeordneten Anleihegläubigerversammlung für

Montag, den 29.05.2017, um 11:00 Uhr

veröffentlicht.

Die durch das Insolvenzgericht terminierte Versammlung wurde am 29.05.2017 ordungsgemäß durchgeführt. Die Versammung war beschlussfähig und die anwesenden/vertretenen Gläubiger aus der Anleihe haben keinen gemeisamen Vertreter bestellt.

Da für die Anleihegläubiger kein sogenannter gemeinsamer Vertreter bestellt wurde fällt die Anmeldung der Forderungen aus der Anleihe zur Insolvenztabelle in die Zuständigkeit der jeweiligen Inhaber von Teilschuldverschreibungsstücken.Ein zur Anmeldung solcher Forderungen verwendbares Formular finden Sie hier hier [Formular]. Bitte beachten Sie bei der Verwendung dieses Formulars und bei der Forderungsanmeldung undbedigt die Angaben auf dem hier [Merkblatt] abrufbaren Merkblatt.

Weitere Informationen auch zur Anmeldung von Forderungen der Anleihegläubiger können dem zur Information der Anleihegläubiger erstellten FAQ-Dokument entnommen werden. Dieses finden Sie hier [FAQ].

Mit dem eingangs genannten Beschluss hat das Amtsgericht den Termin für die alle Verfahrensbeteiligten betreffende Gläubigerversammlung (Berichtstermin, § 156 InsO) und den Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) auf


Dienstag, 20. Juni 2017, 11:00 Uhr

bestimmt. Zur Teilnahme an dem Berichts- und Prüfungstermin ist es für die Anleihegläubiger erforderlich, sich ausreichend zu legitimieren. Weitere Informationen hierzu finden Sie ebenfalls in dem vorgenannten FAQ-Dokument.