Zwangsverwaltung
Im Immobilienrecht hat sich das Zwangsvollstreckungsinstitut der Zwangsverwaltung spätestens seit Mitte der 90er Jahre stark entwickelt. Die insoweit schwieriger gewordene Vermarktungssituation für notleidende Immobilien führte zu einer erheblichen Zunahme der Verfahrenszahlen in diesem Bereich.Brinkmann & Partner kann auf eine langjährige Erfahrung in der gerichtlichen Zwangsverwaltung zurückgreifen. Im Vordergrund steht hier stets die deutliche Verbesserung der Vermarktungschancen für die betroffene Immobilie. Die Erfahrungen und Kenntnisse von Brinkmann & Partner im Bereich des juristischen Projektmanagements für Bauvorhaben ermöglicht es, innerhalb der Zwangsverwaltung unfertige Objekte zu vollenden.
Die als Zwangsverwalter tätigen Partner sind Mitglieder der Interessengemeinschaft Zwangsverwaltung e.V., der den interdisziplinären Wissensaustausch zwischen betreibenden Banken, Rechtspflegern und Zwangsverwaltern pflegt und die systematische Fortbildung von Zwangsverwaltern und Mitarbeitern unterstützt.
Darüber hinaus übernehmen wir außerhalb der von uns betreuten Zwangsverwaltungsverfahren die Beratung und Vertretung von Verfahrensbeteiligten einschließlich potentieller Ersteher von Immobilien in Zwangsversteigerungsverfahren. Hierbei kann Brinkmann & Partner auf eine umfassende Erfahrung im Bereich der Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung von Immobilien im Interesse der Mandanten zurückgreifen, um rechtlich fundierte und sachgerechte Lösungen zu finden.