Umfangreiche Neuerungen im Datenschutz für Unternehmen Brinkmann & Partner berät Sie zum Datenschutzrecht

23.02.2018

Umfangreiche Neuerungen im Datenschutz für Unternehmen
Brinkmann & Partner berät Sie zum Datenschutzrecht

BRINKMANN & PARTNER bietet Unternehmen und insbesondere auf Insolvenzverwaltung spezialisierten Kanzleien eine umfassende Beratung zum Datenschutzrecht an. Neben allgemeinen Fragen zum Datenschutz liegt der Schwerpunkt in der Beratung von mittelständischen Unternehmen, insbesondere angesichts der umfangreichen Änderungen und Anforderungen durch die im Mai 2018 in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung. Auch bei Unternehmensverkäufen in und außerhalb der Insolvenz bietet BRINKMANN & PARTNER nicht nur unterstützende Beratung, sondern auch einzelfallbezogene Lösungen an.

Der fortlaufende Wandel im Datenschutzrecht durch Gesetzgebung und Rechtsprechung birgt erhebliche Risiken und stellt besondere Anforderungen an Unternehmen und Unternehmenssanierungen, was eine stetige anwaltliche Beratung und Begleitung erfordert. Dadurch wird gewährleistet, dass datenschutzrechtliche Risiken rechtzeitig erkannt werden.
 
BRINKMANN & PARTNER berät Sie zudem bei der Gestaltung datenschutzkonformer Verarbeitungsprozesse, insbesondere in den Bereichen Arbeitnehmerdatenschutz, Gesundheitsdatenschutz, Videoüberwachung, datenschutzrechtliche Aspekte in der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat sowie die Anforderungen an eine rechtssichere Dokumentation der Verarbeitungstätigkeit.