Restrukturierung / Sanierung
In der Restrukturierungs- und Reorganisationsberatung von Unternehmen greifen die übrigen Beratungsschwerpunkte von Brinkmann & Partner ineinander. Eine umfassende Beratung verlangt neben profunder gesellschaftsrechtlicher Praxis vertiefte Auseinandersetzung mit den Bestimmungen des Insolvenzrechts und des Arbeitsrechts. Schließlich ist eine Sanierung ohne Berücksichtigung und Planung der bilanziellen und steuerlichen Effekte nicht darstellbar.Mandate in diesem Bereich erfordern oftmals Lösungen, die sämtlichen Beteiligten Zugeständnisse abverlangen. Hier kommt unseren Mandanten die langjährige Beratungspraxis und der hierdurch erworbene Ruf als verlässlicher Verhandlungspartner der Banken zugute.
Gesetzgebung und Rechtsprechung (Stichwort: existenzvernichtender Eingriff) stellen hohe Anforderungen an eine fundierte und risikosteuernde Beratung in diesem Bereich. Im Hinblick hierauf sehen wir in der Dokumentation der Sanierungsschritte durch ein schlüssiges Sanierungskonzept und transparente vertragliche Dokumentation den Weg, Haftungsrisiken für den Mandanten zu begegnen.
Von der Erstellung des Sanierungskonzepts, das in interdisziplinärer Zusammenarbeit der Berufsträger unseres Hauses unter Federführung eines oder mehrerer Partner erarbeitet wird, über die Vertragsdokumentation bis zur konkreten Umsetzung werden Mandate im Bereich der Restrukturierung/Reorganisation durch unsere Sozietät begleitet.